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Ausgaben für Hygienemaßnahmen

Die Ausgaben für Hygienemaßnahmen können mit der Überbrückungshilfe III über einen Steuerberater beantragt werden. In folgendem Dokument erhalten Sie genauere Informationen

Ausgaben für

Die Ausgaben für Hygienemaßnahmen können mit der Überbrückungshilfe III über einen Steuerberater beantragt werden. Dazu zählen: Anschaffung mobiler Luftreiniger mit Hepafi lter oder UVC-Licht und Nachrüstung bestehender stationärer Luftreiniger mit Hepafi lter oder UVC-Licht Notwendige Hygienespender (Hygienekonzept) Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche Förderfähig sind u. a. Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Hygieneschulungen der Mitarbeiter/innen Besucher Kundenzählgeräte Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation sind Hygienemaßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen entgegen der sonst gültigen Vorgaben auch förderfähig, wenn sie nach dem 1. Januar 2021 begründet sind. Zeitraum bis 30.06.2021 Bei Fragen zum Thema Hygiene wenden Sie sich an unseren Hygienefachberater: Andreas Bonzol | 0171/4901674

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