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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

9. GEMA-Gebühren UMGANG

9. GEMA-Gebühren UMGANG MIT LIZENZVERTRÄGEN Für die Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf weiteres. Die GEMA wird für den Ausfallzeitraum im Nachgang eine Gutschrift erteilen. Bitte melden Sie Ihre Geschäftsschließungen im Zusammenhang mit der behördlichen Anordnung nicht mehr gesondert. Sie müssen aktuell nichts Weiteres veranlassen, da die GEMA Ihre Verträge für diesen Ausfallzeitraum proaktiv ruhen lässt und keine Vergütung berechnet, sondern Ihnen nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen für den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift erteilt. Hinweis für Veranstalter und Musiknutzer: Die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Verordnungen in einzelnen Regionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) führen dazu, dass geplante Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen. Bei Absagen von Veranstaltungen ggf. auch aufgrund behördlicher Aufforderungen wird die GEMA einfach und flexibel reagieren. Daher bittet die GEMA Veranstalter und Musiknutzer um rechtzeitige Mitteilung von Veranstaltungsausfällen sowie Terminverschiebungen von Konzerten und Veranstaltungen. Jede Maßnahme wird wir in enger Absprache mit Veranstalter und Musiknutzern umgesetzt. Bitte wenden Sie sich hierzu an: E-Mail: absagecorona@gema.de Quelle: https://www.gema.de/aktuelles/news/corona-pandemie-hilfe-fuer-mitglieder-und-kunden-der-gema/ https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/ Seite 12 von 12

Hier finden Sie die in Ihrem Bundesland relevanten Informationen zur Soforthilfe und zu Steuererleichterungen inkl. weiterführender Links. Klicken Sie dazu einfach auf Ihr Bundesland: Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Bayern Rheinland-Pfalz Berlin Saarland Brandenburg Sachsen Bremen Sachsen-Anhalt Hamburg Schleswig-Holstein Hessen Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen

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