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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Berlin

Berlin CORONA-SOFORTHILFE: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat gemeinsam mit der IBB nun auch das zweite Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht. Ab sofort sind Anträge online möglich. Zuschüsse werden kurzfristig, möglichst innerhalb drei Werktagen, ausgezahlt. Die Soforthilfe II wendet sich an besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 Euro und bis zu 14.000 Euro. Freiberufler und Kleinstunternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen. Die Anträge können ausschließlich online bei der IBB gestellt werden. Eine Registrierung im Kundenportal der IBB ist ausdrücklich nicht erforderlich. Für die Antragstellung müssen keine Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen werden. Bitte halten Sie folgende Angaben bereit: Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform) Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) Steuer-ID Bankverbindung der Firma IBAN Nummer Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berlin.de/sen/web/corona/#unternehmen Hier geht’s zum Antragsformular: https://www.ibb.de/coronazuschuss

STEUERERLEICHTERUNGEN BERLIN: Um auf die wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Corona-Krise angemessen zu reagieren, haben das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder verschiedene Möglichkeiten beschlossen, den von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen zur Vermeidung unbilliger Härten unbürokratisch entgegen zu kommen und insbesondere auf Liquiditätsengpässe der Steuerbürger angemessen zu reagieren. Das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 regelt für Stundungen, Vorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen u.a. folgendes: Stundungen Um Liquiditätsengpässen entgegen zu wirken, können unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung beim zuständigen Finanzamt stellen. Dies betrifft sowohl solche Steuern, die bereits in der Vergangenheit fällig aber noch nicht gezahlt wurden sowie die bis zum 31.12.2020 fällig werdende Steuern. Vorauszahlungen Sie können jederzeit Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer stellen. Auch diese werden in einem vereinfachten Verfahren entsprechend der Stundung bearbeitet. Vollstreckungsverfahren Die Finanzbehörden werden das Vollstreckungsverfahren für solche Steuerpflichtigen, welche von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unter Berücksichtigung der besonderen Situation anpassen. Dies erfasst sowohl in der Vergangenheit bereits fällig und in Vollstreckung befindliche als auch bis zum 31.12.2020 zu zahlende Steuern. Steuererklärungsfristen und Fristverlängerung Die gesetzlichen Abgabefristen ändern sich nicht. Allerdings können Steuerpflichtige jederzeit auch rückwirkend Anträge auf Fristverlängerung stellen. Das Finanzamt wird insbesondere bei den durch die Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen großzügig verfahren. Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren Die vorgenannten Anträge können Sie auch per E-Mail an das Finanzamt senden. Eine Antwort der Finanzämter werden Sie allerdings wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) per Post erhalten. Hier geht’s zu den Antragsformularen: file:///C:/Users/Zeppenfeld/Downloads/vordruck-steuererleichterung-corona-be.pdf

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