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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Brandenburg

Brandenburg CORONA-SOFORTHILFE: Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten. Fördernehmer Förderthemen Förderart Fördergeber Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebsbzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. teilweiser finanzieller Ausgleich der Schäden, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind Zuschuss Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe (RL Soforthilfe Corona BB) vom 20. März 2020 Förderbeträge für Antragsberechtigte mit bis zu: 5 Beschäftigten bis zu 9.000 € 15 Beschäftigten bis zu 15.000 € 50 Beschäftigten bis zu 30.000 € 100 Beschäftigten bis zu 60.000 € in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Soforthilfe darf den entstandenen Gesamtschaden des Antragstellers nicht übersteigen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ Hier geht’s zum Antragsformular: Beispiele für die Ermittlung Vollzeitäquivalent: Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ 2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ 1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3 https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mitprogrammzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/antrag-soforthilfe-coronabrandenburg.pdf

STEUERERLEICHTERUNGEN BRANDENBURG: Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Hier geht’s zu den Antragsformularen: https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_wegen_Auswirkungen_des_Coronav irus_25-03-2020.pdf

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