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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz CORONA-SOFORTHILFE: Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen Die Bundesregierung bringt gerade ein Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern auf den Weg. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz": Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte. Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden. Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor: Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro. Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro. Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/ Hier geht’s zum elektronischen Antragsformular: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/corona-soforthilfe-kann-bald-beantragt-werden.html

STEUERERLEICHTERUNGEN RHEINLAND-PFALZ: Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Hier geht’s zu den Antragsformularen: https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

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