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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Sachsen

Sachsen CORONA-SOFORTHILFE: Grundsätzliches Neben der Soforthilfe des Bundes keine weitere Soforthilfe des Landes per Zuschuss, sondern das zinslose Darlehensprogramm "Sachsen hilft sofort", das bereits angelaufen ist. Für wen? Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu einer Million Euro. Wie viel? Die Darlehenssumme bewegt sich zwischen 5.000 und 50.000 Euro. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann das zinslose Darlehen im Einzelfall nach vier Monaten auch auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Zentrale Anlaufstelle: Sächsische Aufbaubank SAB Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/

STEUERERLEICHTERUNGEN SACHSEN: Hinweise dazu finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_a ufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf

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