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Burs & Schroeder – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Thüringen

Thüringen CORONA-SOFORTHILFE: Was wird gefördert Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona- Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist. Wer wird gefördert Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten. Wie viel wird gefördert Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber*in) und beträgt jeweils bis zu: Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) Zuschuss 1 bis 5 5.000 EUR 6 bis10 10.000 EUR 11 bis 25 20.000 EUR 26 bis 50 30.000 EUR Die v.g. Billigkeitsleistungen können sich durch die Soforthilfe des Bundes erhöhen. Die Gewährung darf nicht zu einer Überkompensation des entstandenen Schadens oder der finanziellen Notlage führen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://aufbaubank.de/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Richtlinie.pdf https://aufbaubank.de/Download/200325_TAB_Corona-Soforthilfe_Merkblatt_A4_04.pdf Hier geht’s zum Antrag: https://aufbaubank.de/417,8748/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf

STEUERERLEICHTERUNGEN THÜRINGEN: Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Erstellt vom Thüringer Finanzministerium: Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen. Antrag auf Stundung Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet) Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus. Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/Vordrucke/Steuererleichterungen_au fgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus__TH_.pdf Informationsstand: 28.03.2020 Übersicht Beantragungsstellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03- 29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Rechtshinweis: Trotz sorgfältiger Zusammenführung und Prüfung der oben genannten Informationen kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für die hier genannten Links zu weiterführenden Informationsquellen und Formularen. Dies ist lediglich als eine erste Orientierungshilfe zu verstehen. Es stellt somit auch keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht. Den Erhalt von vorstehend genannten Hilfsleistungen, finanzieller oder sonstiger Art, können wir nicht garantieren.

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