_______________________________________________________________________________________________________________________________ Macht die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KAG) für Sie Sinn? Sollten Sie von einem erheblichen tatsächlichen Arbeitsausfall betroffen sein und mindestens 10% Ihrer Beschäftigten einen mindestens 10%igen Bruttolohnausfall erleiden, kann die Beantragung von Kurzarbeit für Sie Sinn machen. Das KAG macht ca. 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgelt-Ausfalls bei Kinderlosen und ca. 67 % bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind aus. Nähere Informationen zum KAG entnehmen Sie bitte unserer Kunden-Information. Kommt für Sie die Beantragung einer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzt in Betracht? Nur wenn ihr Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verfügung vorübergehend geschlossen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die von einem Bundesland oder freiwillig beschlossenen Betriebsschließungen sind keine Quarantänen oder Tätigkeitsverbote im Sinne dieses Infektionsschutzgesetzes. Wichtig ist, dass es sich um eine offizielle Quarantäne bzw. ein individuelles Tätigkeitsverbot handeln muss. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes Kommen für Sie zinsverbilligte KfW-Mittel in Betracht? Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) besteht die Möglichkeit, kurzfristige Liquiditätshilfen je nach Bonität zu einem Zinssatz ab 1 % p.a. zu erhalten. Die Beantragung von KfW-Mitteln kann ausschließlich über Ihre Hausbanken oder Finanzvermittler der erfolgen. Für die Beantragung sind Unterlagen zur Risikoeinschätzung und Besicherung bei der Hausbank einzureichen (z.B. die letzten beiden Jahresabschlüsse, Sicherungs-, Bonitätsunterlagen etc.). Nähere Infos siehe unsere Kundeninformation Kommen für Sie Landesbürgschaften in Betracht? Auch die Landesbürgschaftsbanken der Länder helfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. Dazu werden der jeweiligen Hausbank Landesbürgschaften gewährt, mit denen die Hausbank Betriebsmittelkredite (z.B. Kontokorrentkredite) besichern kann. Nähere Infos siehe unsere Kundeninformation
_______________________________________________________________________________________________________________________________ Haben Sie Steuerentlastungen/ Steuerstundungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt? Steuerstundungen: Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona- Krise eingebrochen sind. Das geht durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt. Senkung von Vorauszahlungen: Steuervorauszahlungen können leichter angepasst werden, dies zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Kommt für Sie die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) in Betracht? Hilfsbedürftige Selbstständige und Freiberufler haben grundsätzlich immer die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (ALG II) als Grundsicherung für Selbständige vom Jobcenter zu erhalten. Die Antragstellung sollte unverzüglich erfolgen, da eine rückwirkende Beantragung nicht möglich ist. Melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter.
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