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Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

mindestens zwei

mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 45. Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. Bei diesen Technologien wird die Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren. Dies eröffnet uns die Chance, unsere digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft unserer Unternehmen zu stärken. Deshalb werden wir innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt fördern. Zugleich wollen wir den Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtern. Dazu werden wir auch regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, beispielsweise zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem wollen wir die rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards (openRAN) auf europäischer Ebene unterstützen. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 46. Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, werden wir das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitstellen. 47. Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. {Finanzbedarf: 5 Mrd. Euro} 48. Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} 49. Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit digitaler Souveränität verbunden. Daher wollen wir ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr aufbauen, um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern 50. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an. In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien wird eine Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert. Entsprechende Forschungsvorhaben hierzu gab es bereits. Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich 12

erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen. Im Rahmen der Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet werden können und Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den Ausbildungszielen und –inhalten verankert werden. Mit einem Förderprogramm unterstützt der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. In einer „Muster-Ausstattung“ für Digitales werden gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität vereinbart. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen werden die Verfahren modernisiert und überprüft. Bund und Länder unterstützen gemeinsam die verbesserte Kommunikation und Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen und werden sich hierzu über weitergehende strategische Maßnahmen austauschen, beispielsweise zur Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Stärkung des Ansatzes „Health in all Policies“ oder zu einer Organisationsanalyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro} 51. Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona- Pandemie eine große Rolle. Deshalb ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland absolut notwendig. Deshalb wird ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, aus dem notwendige Investitionen gefördert werden, sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung), als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zu besseren (internen und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation. Ferner sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer ist, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Strukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen begründet wurde. Die Zusätzlichkeit und die Verteilung der Mittel erfolgen analog zu den geltenden Regelungen des bestehenden Strukturfonds. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro} 52. Die Koalition strebt an, dass Deutschland im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 13

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