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Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

Unternehmen im Bereich

Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. {Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden Programm} 14. Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert. 15. Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. {Finanzbedarf. 0,9 Mrd. Euro} 16. Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 17. Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind -zum Teil auch durch die Corona-Pandemie- stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit. 4

Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. {Finanzbedarf: 0,7 Mrd. Euro} Länder und Kommunen stärken 18. Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr} 19. Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund} 20. Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, werden wir den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen absenken und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen. {Finanzbedarf: 0,1 Mrd. Euro} 21. Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. 22. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro} 23. Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt. {Finanzbedarf: 150 Mio. Euro} 24. Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. 25. Der Bund wird erneut dem Wunsch der neuen Länder nach einer stärkeren Beteiligung an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) 5

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