nachkommen und seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1.1.2021 auf 50 Prozent aufstocken. Hierdurch werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet. Die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume werden sie für kommunale Investitionen nutzen. {Finanzbedarf: ca. 340 Mio. Euro jährlich} Junge Menschen und Familien unterstützten 26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro} 27. Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 28. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 29. Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. {Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro} 30. Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona- Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbundoder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbundoder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} 6
31. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftstrukturen in der Corona-Pandemie werden die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro aufgestockt. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} B) Zukunftspaket Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen. Als erste Maßnahmen werden daraus die nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen finanziert: 32. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 33. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 34. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung. {Finanzbedarf. 0,3 Mrd. Euro} 35. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen. Deshalb wollen wir die Mobilität stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sicherstellen. Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden: a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO 2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO 2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO 2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung 7
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