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Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 10

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Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 10 vom 10.05.2021

Corona-Hilfe Kundeninformation Nr.

_______________________________________________________________________________________________________________________________ Liebe Kunden in der Gastronomie! Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 10 vom 27.04.2021 Noch immer hat uns die Pandemie fest im Griff. Wir sind mitten in der dritten Welle gefangen, die mit hoch ansteckenden Virus-Varianten erneut zu hohe Infektionszahlen und Inzidenzen führt. Die Gastronomie leidet nach wie vor unter den behördlichen Schließungsanordnungen, die in der Vergangenheit schleppende Auszahlung der Wirtschaftshilfen sorgte für viel Unmut und auch Verzweiflung, schließlich geht es doch um nicht weniger als um Ihre Existenz. Die steigende Impfquote, die spätestens für Mai angekündigte deutlich umfangreichere Versorgung mit Impfstoffen und die aktuell ausgerufene Notbremse nach nationalen und verschärften Maßstäben lassen auf ein schnelles Brechen der dritten Welle hoffen. Auch die Auszahlung der Wirtschaftshilfen passiert mittlerweile spürbar schneller. Die Anträge auf November- und Dezemberhilfe sind fast vollständig bewilligt, fast 11 Mrd. € wurden ausgezahlt. Bei der Überbrückungshilfe III sind aktuell ca. 65 % der eingegangenen Anträge bewilligt und ca. 3,8 Mrd. € ausgezahlt worden, bei der Neustarthilfe sind aktuell fast alle Anträge bewilligt und mit ca. 900 Mio. € ausgezahlt worden. Nachdem sich nun über längere Zeit keine für Sie sehr relevanten Änderung in den Bedingungen zu Corona-Wirtschaftshilfen ergeben haben, sind seit einigen Tagen nun Erweiterungen bei der Überbrückungshilfe III in Kraft, insbesondere der Eigenkapitalzuschuss für besonders schwer betroffene Unternehmen und die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für verderbliche Ware auch für Gastronomen sind neu. Hierüber und über weiteren Anpassungen möchten wir nachfolgend informieren. Ebenfalls informieren wie Sie über Möglichkeiten, welche Investitionen in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen Sie ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe III in Ansatz bringen können. Bereits im ersten Lockdown haben viele von Ihnen unverschuldet Verbindlichkeiten aufgebaut. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nachträglich (Corona-bedingt gestundete) Fixkosten aus 2020 geltend zu machen, worauf wir im Punkt 3. eingehen. Wir hoffen mit Ihnen darauf, dass Sie bald wieder öffnen können und sagen abermals: Halten Sie durch und bleiben Sie bitte gesund! Mit freundlicher Unterstützung Ihre GMS Getränke & Mehr Servicegesellschaft mbH Rechtshinweis: Trotz sorgfältiger Zusammenführung und Prüfung der folgenden Informationen kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden. Dies ist lediglich als eine erste Orientierungshilfe zu verstehen. Es stellt somit auch keine Rechtsberatung und keine steuerrechtliche Beratung dar und ersetzt diese nicht. Den Erhalt von nachstehend genannten Hilfsleistungen, finanzieller oder sonstiger Art, können wir nicht garantieren.

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