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Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 10

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Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 10 vom 10.05.2021

_______________________________________________________________________________________________________________________________ Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. Die Kosten März 2020 bis Oktober 2020 können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen umfassen z. B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder. Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto- /Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden. Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO). Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig. Aufgrund vieler Fragen im Zusammenhang mit den konkreten Fördermaßnahmen wurde kürzlich eine Positivliste veröffentlicht, die aber nicht Bestandteil der FAQs sind. Demnach sind als Orientierungshilfe folgende Investitionsmaßnahmen förderfähig: Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche: • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche • Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc. • fester Einbau von Lüftungsanlagen • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen • Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B. innenliegende Küche) • Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter • Handtrockner mit UVC-Licht • Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung • Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im ToGo Geschäft vorzubeugen (zweite Theke) • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal • Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen) • Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume • Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften • Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült 6

_______________________________________________________________________________________________________________________________ • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos • Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können • in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.) • Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung • Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann • bauliche Erweiterung des Außenbereichs • Windschutz für den Außenbereich Digitalisierung: • Einrichtung eines Onlineshops • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z. B. Photo Studio Composer) • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen • Ausbau WLAN • Glasfaseranschluss • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.) • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung • Dokumentenmanagement • Update von Softwaresystemen • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen • neue cloudbasierte Telefonanlage • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen) • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. "am Tisch per Handy ordern" • Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote • App für Kundenregistrierung • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone) • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung • Warenwirtschaftssystem • Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware • "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios • Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung Quelle: FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ – u.a. Punkt 2.4 (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html) 7

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