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Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 8

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Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 8 vom 06.11.2020

Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 8

_______________________________________________________________________________________________________________________________ Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 8 vom 06.11.2020 Liebe Kunden in der Gastronomie! Der sog. „Lockdown Light“ im November 2020 ist für die Gastronomie ein regelrechter neuer Shutdown. Sie alle haben in den letzten Monaten viel Zeit, Mühe und nicht zuletzt auch Geld darauf verwendet, ein akzeptables Hygiene- und Abstandskonzept in Ihrer Gastronomie zu etablieren. Nachdem Sie teilweise sehr erfolgreich das Vertrauen Ihrer Gäste in Ihre Konzepte erobern konnten und die Umsatzzahlen sich wieder positiv entwickelten, ist die jetzt erneute Zwangsschließung ein herber Schlag und nimmt die Hoffnung auf ein versöhnliches Jahresendgeschäft. Die deutlich steigenden Infektionszahlen haben die Bundesregierung zu diesem heftigen Einschnitt veranlasst. Wenn anerkannte Virologen bestätigen, dass die Gastronomie nachweislich und ganz überwiegend kein Infektionstreiber ist, beweist das den Erfolg Ihrer Konzepte. Die Politik zeigt sich aber auch einsichtig, was die schwierige Situation gerade in der Gastronomie als der hauptsächlich betroffenen Branche angeht. So kommen die mit der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beschlossenen Gelder allen von der behördlichen Schließung direkt und teilweise auch indirekt betroffenen Unternehmen, Selbständigen und Vereinen zugute. Sie als Gastronomen können dabei aufgrund der pauschalen Umsatzvergütung je nach Ihrem individuellen Rohertrag besonders profitieren. Wir erklären Ihnen im Folgenden den Antragsweg und die genauen Bedingungen des Programms, soweit sie zum jetzigen Zeitpunkt schon feststehen und veröffentlicht wurden. Zusätzlich zu der v.g. Wirtschaftshilfe wird kurzfristig auch der KfW-Schnellkredit für Soloselbständige und Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zugänglich sein. Bis zu € 300.000 können zu günstigen Konditionen bei voller Haftungsübernahme durch den Bund aufgenommen werden. Die Ihnen schon bekannte Überbrückungshilfe I+II (vgl. Newsletter Nr. 6+7) wird ein weiteres Mal verlängert und in den Bedingungen zur Überbrückungshilfe III angepasst. Auch wenn ein Ende der Pandemie leider nicht absehbar ist, hoffen wir doch, dass Sie von den genannten Hilfsmaßnahmen derart profitieren können, um über den bevorstehenden schwierigen Winter nicht den Mut und Ihre unternehmerische Tatkraft zu verlieren. Wir empfehlen Ihnen ein weiteres Mal, jetzt zu handeln und die v.g. Hilfsmaßnahmen zielgerichtet in Anspruch zu nehmen. Bleiben Sie bitte gesund! Mit freundlicher Unterstützung Ihre GMS Getränke & Mehr Servicegesellschaft mbH Rechtshinweis: Trotz sorgfältiger Zusammenführung und Prüfung der folgenden Informationen kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden. Dies ist lediglich als eine erste Orientierungshilfe zu verstehen. Es stellt somit auch keine Rechtsberatung und keine steuerrechtliche Beratung dar und ersetzt diese nicht. Den Erhalt von nachstehend genannten Hilfsleistungen, finanzieller oder sonstiger Art, können wir nicht garantieren.

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