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Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 8

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Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 8 vom 06.11.2020

_______________________________________________________________________________________________________________________________ Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen. Welche Laufzeit hat das Hilfsprogramm? Wie erfolgt die Antragstellung? Das Programm hat Gültigkeit für die Dauer der Schließungen im November 2020 „Novemberhilfe“. Elektronische Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Auszahlung über die Überbrückungshilfe- Plattform. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch und muss ausschließlich durch Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt über die Überbrückungshilfe-Plattform vorgenommen werden. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein. 1.2 Beispielrechnung Damit den Betroffenen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Unternehmen sollen damit insbesondere ihre Fixkosten (insbesondere auch die Pachtkosten) decken können, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Dieser steht bereits fest und kann einfach und unbürokratisch zur Grundlage gemacht werden. Zum besseren Verständnis zeigen wir Ihnen im Folgenden ein vereinfachtes Rechenbeispiel, das die o.g. Bedingungen möglichst umfassend zu berücksichtigen versucht: Sie haben in Ihrer Gaststätte im November 2019 einen durchschnittlichen Wochenumsatz von € 3.000 Umsatz durch Verzehr im Restaurant und € 1.000 durch Außerhausverkauf erzielt. Da Sie kein Soloselbständiger sind, haben Sie kein Wahlrecht und die Novemberumsätze 2019 müssen zugrunde gelegt werden. Sie haben bereits die Überbrückungshilfe II beantragt und erhalten zur Fixkostenerstattung für den November 2020 einen Betrag von € 4.000 (€ 1.000/Woche, vereinfachte Rechnung). Zusätzlich haben Sie Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter angemeldet und erhalten im November 2020 von der Arbeitsagentur zur Weiterleitung an Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe von € 1.600 (€ 400/Woche). 6

_______________________________________________________________________________________________________________________________ Im November 2020 erzielen Sie aufgrund der angeordneten Schließung ausschließlich Umsatz durch Außerhausverkauf, und zwar im wöchentlichen Durchschnitt von € 2.000. Rechenbeispiel in Zahlen (ohne Gewähr) : Ø - Umsatz/Woche Nov. 2019: Restaurant: € 3.000 Außer-Haus: € 1.000 Berücksichtigt für Hilfe (kein A-H-Gesch.): € 3.000 (=Bemessungsgrundlage für Hilfe) So errechnen sich € 2.250 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 3.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des gesamten Vergleichsumsatzes). Dafür können Sie im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 1.000 Euro (25 Prozent von 4.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten/Außer-Haus-Geschäft erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt. Förderbetrag/Woche = 75 % von € 3.000 € 2.250 abzgl. erhaltene Überbrückungs-Hilfe 2020/Woche: € 1.000 - abzgl. erhaltenes KUG/Woche: € 400 - verbleibender Förderbetrag/Woche: € 850 Ø - Umsatz/Woche Nov. 2020 (nur A-H-Gesch.)*: € 2.000 + zzgl. erhaltene Überbrückungs-Hilfe 2020/Woche € 1.000 + Ø – Einnahmen/Woche Nov. 2002: € 3.850 (KUG als durchl. Posten unberücksichtigt) *Normalerweise würden hier 25 % des Umsatzes Nov. 2019 angerechnet, so dass nur € 1.000 Umsatz unschädlich für die Förderung wären. Diese Begrenzung erfolgt im Außer-Haus-Geschäft aber nicht. Monatswerte (vereinfacht - Faktor 4): Gesamtförderung November 2020 Novemberhilfe: € 3.400 Gesamtförderung November 2020 Überbrückungshilfe: € 4.000 + „Erlaubter/unbegrenzter“ A-H-Gesamtumsatz Nov. 2020 € 8.000 + Einnahmen gesamt Nov. 2020: € 15.400 (KUG als durchl. Posten unberücksichtigt) Informationen rund um die Novemberhilfe erhalten Sie auch hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html Da die Novemberhilfe über Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen muss, empfehlen wir Ihnen, hier frühzeitig mit Ihrem jeweiligen Berater in Kontakt zu treten. Auch wenn die Beantragung erst im Laufe der nächsten Wochen möglich sein wird, könnte es aufgrund enormen Bedarfs schnell zu einem Bearbeitungsstau kommen. 7

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