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Corona-Hilfe Kundeninformation Nr. 8

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Kundeninformation zur Corona-Pandemie Newsletter Nr. 8 vom 06.11.2020

_______________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Überbrückungshilfe II - Update Ab sofort können über die gemeinsame bundesweite Antragsplattform im Internet www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den staatlichen Maßnahmen besonders stark betroffen sind, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die nun abrufbare Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür z.B. für Gaststätten die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen: 2.1 Flexibilisierung der Eintrittsschwelle Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. 2.2 Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. 2.3 Erhöhung der Fördersätze Künftig werden erstattet: - 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten) - 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und - 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch). 8

_______________________________________________________________________________________________________________________________ 2.4 Personalkostenpauschale Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. 2.5 Schlussabrechnung Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. 3. Überbrückungshilfe III & KfW-Schnellkredit 3.1 Überbrückungshilfe III (Fördermonate 01-06/2021) Für Unternehmen, die nicht direkt oder im oben beschriebenen Sinne indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffen sind, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr haben, wird es Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. An den Details arbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit intensiv mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 3.2 KfW – Schnellkredit KfW-Schnellkredit 2020 (078) Betriebsalter: mindestens seit Januar 2019 am Markt Betriebsgröße: > 10 Mitarbeiter (neu auch < 10) Voraussetzung: Unternehmen muss in Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben Höchstbetrag für Investitionen und Betriebsmittel: max. € 300.000 bei < 10 Mitarbeiter max. € 500.000 bei 10 - 50 Mitarbeiter max. € 800.000 bei > 50 Mitarbeiter, aber begrenzt auf 25 % Jahresumsatz 2019 Laufzeit: max. 10 Jahre mit max. zwei Tilgungsfreijahren Zins: einheitlich 3,0 % p.a. bei 100 % Haftungsfreistellung Der bereits vorgestellte KfW-Schnellkredit (vgl. Newsletter Nr. 6) wird kurzfristig auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und für Soloselbständige bis zu einem Darlehensbetrag von € 300.000 geöffnet. Die bisherigen Bedingungen sind unten erneut aufgeführt. Sofern es zu Änderungen in den Konditionen kommen sollte, werden wir sie darüber informieren. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/ 9

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