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Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards

Branche: Gastgewerbe Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG Stand: 22. April 2020

Gefährdung Konflikte

Gefährdung Konflikte zwischen Beschäftigten oder mit Kunden, wenn die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Abstand halten, Hygienemaßnahmen) nicht eingehalten werden Maßnahmen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard allgemein Unterweisung der Beschäftigten über die Wichtigkeit der Maßnahmen und Apell, diese unbedingt im eigenen Interesse und aus Kollegialität einzuhalten. Unterweisung der Beschäftigten darüber, wie Kunden angesprochen werden sollen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten oder die gereizt/ aggressiv reagieren. Hinweis an Kunden/Gäste geben, dass Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind und dass es dadurch unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Hinweise für das Gastgewerbe Beim Verstoß gegen die Abstandsregeln sind die Gäste freundlich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass dies zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich ist. Ggf. kann durch einen Aushang im Wartebereich darauf noch einmal hingewiesen werden. 6

Gefährdung Psychische Belastung von Beschäftigten durch die Angst, sich bei der Arbeit mit dem Corona-Virus zu infizieren Maßnahmen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard allgemein Unterweisung der Beschäftigten über die Art und Weise der Infektionsübertragung und über die vom Betrieb ergriffenen Schutzmaßnahmen. Den Beschäftigten wird auf deren Wunsch eine Beratung durch den Betriebsarzt bzw. arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht (diese kann auch telefonisch erfolgen). Die Beschäftigten werden über diese Möglichkeit informiert. Hinweis an Kunden/Gäste geben, dass Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind und dass es dadurch unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Hinweise für das Gastgewerbe Zur Versachlichung kann insbesondere der Hinweis auf die vom Betrieb ergriffenen Schutzmaßnahmen nützlich sein (Abstandsregeln, räumliche Trennung und organisatorische Entzerrung, wo erforderlich Mund-Nasen-Bedeckung und insbes. die Umsetzung der persönlichen Hygienemaßnahmen sind ausreichend, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren). Ggf. kann durch einen Aushang im Wartebereich darauf noch einmal hingewiesen werden. 7

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