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GIM – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

GIM – Neue Informationen zur Corona-Krise für

Kundeninformation zur Corona-Krise 30. März 2020 GIM & Lütticke GmbH & Co. KG Lieber Kunde! Die Bundesregierung hat am 23.März im Rahmen der Genehmigung eines Nachtragshaushaltes zur Finanzierung der Hilfspakete in der Corona-Krise die SOFORTHILFE für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige auf den Weg gebracht. Bis letzten Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet, so dass die in Aussicht gestellten Geldbeträge jetzt beantragt werden können. Ergänzend zu den in unserer ersten Kundeninformation genannten Hilfsmaßnahmen ist die o.g. SOFORTHILFE für Sie eine wichtige Unterstützung, die Ihnen eine schnelle und unmittelbare Liquiditätshilfe sein kann. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher die genauen Bedingungen und Antragswege erklären. Da die Soforthilfe in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Bedingungen und Ausgestaltungen unterliegt, geben wir Ihnen in dem beigefügten Dokument „Bedingungen in den Bundesländern“ die entsprechenden Hinweise zur Beantragung der Mittel. Ebenfalls stellen wir Ihnen wenn gewünscht über Ihre Ansprechpartner im Außendienst als weitere Hilfe Musteranschreiben zur Verfügung, mit welchen Sie Ihre Verpächter, Banken, Versorger, Sozialversicherungsträger, Finanzämter und Berufsgenossenschaften um Aussetzung bzw. Stundung von Zahlungsverpflichtungen bitten können. Wir informierten bereits zu Liquiditätshilfen der KfW und zu Steuerentlastungen. Hier hat sich innerhalb weniger Tage etwas getan, die Neuerungen geben wir Ihnen hier bekannt. Daneben informieren wir in diesem Newsletter zu Arbeitnehmerüberlassung als Alternative zu Kurzarbeit oder betriebsbedingten Kündigungen, zu weiteren hilfreichen Zugeständnissen bei der Kurzarbeit und zu Lockerungen in der Grundsicherung (ALG II). Ihr Ansprechpartner im Außendienst steht Ihnen bei Fragen rund um die einzuleitenden Maßnahmen unterstützend zur Seite. Bitte nehmen Sie unsere Hilfe an! Mit freundlicher Unterstützung Ihre GIM & Lütticke GmbH & Co. KG Rechtshinweis: Trotz sorgfältiger Zusammenführung und Prüfung der folgenden Informationen kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für die hier genannten Links zu weiterführenden Informationsquellen und Formularen. Dies ist lediglich als eine erste Orientierungshilfe zu verstehen. Es stellt somit auch keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht. Den Erhalt von nachstehend genannten Hilfsleistungen, finanzieller oder sonstiger Art, können wir nicht garantieren.

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