Inhalt 1. Was Gastronomen als erstes tun können ................................................................................. 2 2. Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ........................................................ 3 3. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld .............................................................................................. 3 3.1 Fakten und Anforderungen .............................................................................................. 3 3.2 Beispielrechnung ............................................................................................................. 4 3.3 Erleichterungen durch Corona und Formulare ................................................................... 5 4. Entschädigung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ................................................... 5 5. Liquiditätshilfen ...................................................................................................................... 6 5.1 KfW-ERP-Mittel ............................................................................................................... 7 5.2 Landesbürgschaften ........................................................................................................ 7 5.3 Beteiligungskapital Mikromezzaninefonds Deutschland (NRW)............................................ 8 6. Steuerentlastungen und Steuerstundungen .............................................................................. 9 7. Insolvenzgefahr...................................................................................................................... 9 8. Grundsicherung für Selbständige ........................................................................................... 10 9. Wichtige Informationsquellen und Links ................................................................................. 11 1. Was Gastronomen als erstes tun können Als Unternehmer arbeiten unsere Gastronomen aktuell gezwungenermaßen auf kleiner Flamme oder müssen Ihren Betrieb sogar geschlossen halten. Die weiter laufenden betrieblichen Fixkosten werden deren Liquidität dabei teilweise stark schrumpfen lassen. Welche einfachen und unmittelbaren Ansatzpunkte gibt es, um sich hier kurzfristig Luft zu verschaffen? Gespräch mit dem Verpächter! „Erklären Sie Ihrem Verpächter Ihre Notlage und wirken Sie in einem Gespräch dahingehend auf ihn ein, dass Ihnen Pachtzahlungen für einen gewissen, zu vereinbarenden Zeitraum gestundet werden oder sogar darauf verzichtet wird. Ein Argument kann dabei sein, dass Sie als Gastronom ohne die Hilfe des Verpächters vor einer endgültigen Betriebsaufgabe stehen könnten. Vorübergehende Pachtnachlässe können das langfristige Pachtverhältnis sichern. Die Corona-Krise wird die Suche nach neuen solventen Pächtern nicht erleichtern.“ Gespräch mit den Versorgern! Erste Erfahrungen zeigen, dass Energieversorger (Strom, Gas, Wasser) durchaus gesprächsbereit sind und Hilfsbereitschaft zeigen. Da die Betriebe in nächster Zeit ohnehin nur eingeschränkt laufen oder gar geschlossen bleiben, sind aufgrund des geringeren Verbrauchs Nachfragen zu Abschlagssenkungen und Stundungen absolut berechtigt. Seite 2 von 11
2. Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung Hat der Gastronom eine Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung? Eine Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung kann im Falle einer behördlich angeordneten Schließung die laufenden Kosten des Unternehmens übernehmen. Zu den ersetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Gehälter der Mitarbeiter, die Miete und Zinsen. Auch die ausfallenden Gewinne können durch die Versicherung gedeckt sein. Hier kommt es aber auf die in der Police genannten Bedingungen an. Während sich einige Versicherungen z.B. auf den Brandfall beschränken, können erweiterte Ausfallversicherungen auch Ausfälle durch Epidemien und Pandemien ersetzen, sofern eine Infektionsschutzklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Hier sollte der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen geprüft werden oder besser noch sofort Kontakt mit der Versicherung/dem Versicherungsmakler aufgenommen werden! 3. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld 3.1 Fakten und Anforderungen CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsausschuss am 8. März 2020 erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vereinbart. Mit den erleichterten Voraussetzungen soll die Gewähr dafür geschaffen werden, dass durch die Corona-Krise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird. Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) Fakten zum KUG: Voraussetzungen: - erheblicher tatsächlicher Arbeitsausfall (durch die Krise gegeben) - unabwendbares, unvermeidbares Ereignis - vorübergehender Arbeitsausfall Mindestanforderungen: - mind. 10% der Beschäftigten mit mindestens 10% Bruttolohnausfall Betriebl. Voraussetzungen: - mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person muss beschäftigt sein Persönliche Voraussetzungen: - KAG bekommen nur Beschäftigte, die nicht gekündigt sind oder deren Arbeitsvertrag nicht aufgehoben wurde oder wird. Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit: - schriftlich oder per E-Mail oder über https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal - spätestens am letzten Tag des Monats, für den KAG beantragt wird Seite 3 von 11
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