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REOLIO Entsorgungsvereinbarung Herzberg - Version 1

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REOLIO Entsorgungsvereinbarung Herzberg - Version 1

SELBSTERKLÄRUNG Für

SELBSTERKLÄRUNG Für die Lieferung von Altspeiseöl (AVV 20 01 25), für die Biokraftstoffproduktion zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote i. V. m. Biokraft-NachV. Zur Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse gemäß der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-Verordnung (Biokraft-NachV). Die GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG (vertreten durch Ihre Schwester) (Empfänger), diese vertreten durch die jeweiligen Geschäftsführer, Hagener Str. 335-337, 57223 Kreuztal entsorgt das bei dem Vertragspartner (Liefernder Betrieb/Entstehungsbetrieb) anfallende Altspeiseöl (AVV 20 01 25) nur, wenn 1. 2. 3. 4. 5. 6. Hinweis bei dem gelieferten Abfall bzw. Reststoff es sich ausschließlich um Altspeiseöl (AVV 20 01 25) im Sinne der Biomasseverordnung handelt. das Altspeiseöl (AVV 20 01 25) aus der Gastronomie stammt und die Anforderungen nach den §§ 4-7 der Biokraft-NachV erfüllt. es sich um pflanzliche Öle handelt, die zum Braten und Frittieren verwendet wurden und deren Nutzung im üblichen Rahmen erfolgt ist (entsprechende Mengen und Nutzungsdauern sind von der BLE im Bundesanzeiger veröffentlicht). die Pflicht zur Abfallvermeidung bei Abfall bzw. Reststoffen eingehalten wurde. das Verfallsdatum der Abfälle bzw. Reststoffe nicht überschritten war. die jeweiligen Abfall bzw. Reststoffe zu keinem Zeitpunkt mit Biomasse anderen Ursprungs vermischt werden Mit dieser Selbsterklärung nimmt der Entstehungsbetrieb zur Kenntnis, dass Auditoren der von der BLE anerkannten Zertifizierungsstellen (ggf. in Begleitung von BLE-Begutachtern) vor Ort überprüfen können, ob die Anforderungen der Biokraft-NachV eingehalten werden. Er gewährt die entsprechenden Prüfungs- und Betretungsrechte. Die GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG (vertreten durch Ihre Schwester) wird den Vertragspartner innerhalb eines Jahres, danach regelmäßig auf die Verpflichtungen aus der Selbsterklärung hinweisen.

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