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Schallenberg – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

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In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

2. Musteranschreiben In

2. Musteranschreiben In unserer ersten Kundeninformation hatten wir Sie bereits darauf hingewiesen, wie wichtig es jetzt sein kann, mit ihren Verpächtern, Banken, Sozialversicherungsträgern, Versorgern etc. zu sprechen, um mögliche Kürzungen und Stundungen zu erreichen. Hier liefern wir jetzt Musteranschreiben nach, die Sie als Vorlage verwenden können. Sie brauchen nur noch Ihre Adress- und Vertragsdaten sowie die Anschrift Ihres Ansprechpartners einzutragen. Diese Musteranschreiben erhalten Sie über Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Die Bundesregierung ermöglicht die Inanspruchnahme der Soforthilfe gem. Ziffer 1. (siehe oben) unter der Voraussetzung einer mindestens 20%igen Pachtreduzierung für weitere 2 Monate. Mit einer entsprechenden Absprache mit Ihrem Vermieter verlängern Sie also Ihre Möglichkeit der Inanspruchnahme. In das Musterschreiben haben wir einen entsprechenden Passus aufgenommen. Daneben genießen Sie einen befristeten Kündigungsschutz, wenn Sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise nachweislich nicht in der Lage sind, die Miete zu bezahlen (siehe dazu unter Punkt 7.2). Der GKV-Spitzenverband hat die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate März und April 2020 zugesagt. Der Beschluss kam erst im Laufe der letzten Woche, so dass die Beiträge für März bereits eingezogen sein dürften. Wir empfehlen dennoch die Stundungsanfrage mit dem unten angehangenen Musterschreiben für die zwei v. g. Monate. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie hat der Gesetzgeber die Stundung von Raten aus Verbraucherdarlehen für die Monate April-Juni 2020 unterstützt Einzelheiten dazu siehe unter Punkt 7.3. Ein entsprechendes Musterschreiben für Ihre privaten Darlehen finden Sie ebenfalls im Anhang. Im Hinblick auf Betriebsschließungs- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen werden derzeit von vielen Versicherungen Absagen erteilt. Sie teilen den Betrieben mit, dass kein Versicherungsschutz für den Fall behördlich angeordneter Massenschließungen besteht und/oder beharren auf einer Einzelverfügung der zuständigen kommunalen Behörde. Die Politik ist hier gefordert. Bis eventuelle Maßnahmen hier greifen, sollten Sie in jedem Fall aber der Versicherung Ihren Schaden anzeigen. Ihr Ansprechpartner im Vertrieb hat folgende Musteranschreiben für Sie zur Verfügung: Musteranschreiben an Ihren Verpächter/Vermieter Musteranschreiben zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen Musteranschreiben an Ihr Finanzamt Musteranschreiben an Ihre Versorger Musteranschreiben an Ihre Bank(en) Musteranschreiben an die Berufsgenossenschaft Musteranschreiben Betriebsschließungsversicherung Seite 4 von 12

3. KfW Liquiditätshilfe: Sonderprogramm Corona Wir hatten Sie bereits über die Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert. Mittlerweile hat die staatliche KfW die Konditionen für die für Sie relevanten Kreditprogramme deutlich verbessert. U.a. wurden betragsmäßigen Begrenzungen speziell für Betriebsmittelkredite heraus genommen und die Zinssätze weitgehend bonitätsunabhängig deutlich nach unten korrigiert. Ebenfalls gibt die KfW gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz) jetzt bis zu 90 % Haftungsfreistellung an die durchleitenden Hausbanken weiter, und das auch für Betriebsmittel. Bei Krediten bis 3 Mio. € entfällt eine eigene Risikoprüfung durch die KfW, hier prüft allein die Hausbank. Im Folgenden haben wie für Sie die wichtigsten Parameter der einzelnen Kreditprogramme in Abhängigkeit des Betriebsalters zusammengestellt: ERP-Gründerkredit - Universell (073) KfW-Unternehmerkredit (047) Betriebsalter 3-5 Jahre Betriebsalter > 5 Jahre Höchstbetrag f. Betriebsmittel: max. € 1 Mrd., aber begrenzt auf - 25 % Jahresumsatz 2019 oder - doppelte Lohnkosten 2019 oder - akt. Liquiditätsbedarf auf 1,5 Jahre Laufzeit: max. 10 Jahre mit max. zwei Tilgungsfreijahren Zins: 1,00% - 1,46% p.a. für KMU (< 250 MA) (je nach Risikoeinstufung) bei 90 % Haftungsfreistellung Zins: 2,00% - 2,12% p.a. für gr. Unternehmen (je nach Risikoeinstufung) bei 80 % Haftungsfreistellung Höchstbetrag f. Betriebsmittel: max. € 1 Mrd., aber begrenzt auf - 25 % Jahresumsatz 2019 oder - doppelte Lohnkosten 2019 oder - akt. Liquiditätsbedarf auf 1,5 Jahre Laufzeit: bis zu 2 Jahren (in einer Summe endfällig) oder bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr Zins: 1,00% - 1,46% p.a. für KMU (< 250 MA) (je nach Risikoeinstufung) bei 90 % Haftungsfreistellung Zins: 2,00% - 2,12% p.a. für gr. Unternehmen (je nach Risikoeinstufung) bei 80 % Haftungsfreistellung ERP-Gründerkredit - Startgeld (067) Betriebsalter < 3 Jahre Höchstbetrag f. Betriebsmittel: € 30.000,00 Laufzeit: max. 10 Jahre mit max. zwei Tilgungsfreijahren Zins: 1,55% - 2,30% p.a. (je nach Laufzeit) mit bis zu 80 % Haftungsfreistellung Quelle: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Seite 5 von 12

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