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Schmitz – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Bremen

Bremen CORONA-SOFORTHILFE: Wer wird gefördert? Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. EURO Jahresumsatz Die Berechnung der Zahl der Mitarbeiter*innen erfolgt gemäß der KMU Richtlinie der EU-Kommission. Hauptberuflich freiberuflich Tätige Soloselbständige Keine Förderung von Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur oder der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätig sind mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten (seit 1.9.2019) Was wird gefördert? Ausgaben für laufende Belastungen wie z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können Berücksichtigt werden können Kosten für max. 3 Monate Kein Ausgleich von Kosten, die vor dem 1.3.2020 entstanden sind Wie wird gefördert? Liquiditätszuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 EURO In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 EURO, bei entsprechenden Nachweisen Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z.B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht Hier geht’s zum Antragsformular: https://www.handelskammerbremen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4741416/01d3b0bd3990d512882ba8fb9bab7a5e/coronasoforthilfe-antrag-hb-data.pdf

STEUERERLEICHTERUNGEN BREMEN: Der Senator für Finanzen Bremen weist darauf hin, dass Unternehmen und Selbstständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können. Unternehmen sollen hierzu frühzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen sollen, sind: Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag Zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen Erlass von Säumniszuschlägen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen Hier geht’s zu den Antragsformularen: https://www.handelskammerbremen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4739346/6c354ad3d7d109e9a818ef685f3303f8/vordruckantrag-auf-steuererleichterungen-wg-corona-data.pdf

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