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Schulte – Neue Informationen zur Corona-Krise für Gastronomen

In dem aufgeführten Dokument finden Sie alle neuen Informationen, Bedingungen & Antragswege. Unter Download (unter dem Dokument) können Sie die Datei downloaden und dann wenn gewünscht ausdrucken.

Saarland

Saarland CORONA-SOFORTHILFE: Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo- Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt. Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn - wie erwartet - ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes. Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_richtliniesoforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Hier geht’s zum Antragsformular: https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_antragsoforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=1

STEUERERLEICHTERUNGEN SAARLAND: Diese sehen konkret vor: Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzverwaltung wird dabei keine strengen Anforderungen stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird. In diesen Fällen wird bei der Erhebung von Stundungszinsen großzügig verfahren. Vorauszahlungen, z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag können leichter angepasst werden. Sobald Gewinne bzw. Einkünfte sich wegen der Corona- Pandemie verringern, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell aufgrund eines formlosen Antrages herabgesetzt. Auch dadurch wird die Liquiditätssituation verbessert. Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise die Erhebung von Säumniszuschlägen wird verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus wird auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen berücksichtigt. Die saarländischen Finanzämter werden, so Strobel, großzügig und unbürokratisch verfahren. Für Unternehmer bleibt der zuständige Sachbearbeiter in den Finanzämtern erster Ansprechpartner. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem jeweils zuständigen Finanzamt telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerbescheid oder einem anderen Schreiben des Finanzamtes zu finden. Darüber hinaus kann auch der Saarland-Service-Dienst (SSD) unter Nennung der Steuernummer eine Verbindung zum Ansprechpartner herstellen oder einen Rückruf organisieren. Der SSD ist täglich von 8 bis 15.30 Uhr unter 0681 501 00 zu erreichen.

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